Sind Anfallende Kosten wenn: Einbauten von Fahrzeug nicht mit in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts und des Restwertes eingeflossen sind und in das Ersatzfahrzeug eingebaut werden müssen. Es handelt sich um die Kosten für den Ausbau und den Einbau grundsätzlich aufgewendet werden müssen.
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