Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
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