Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert (auch WBW genannt) ist der Betrag, den ein Geschädigter nach einem unverschuldeten KFZ-Unfall mit einem wirtschaftlichen Totalschaden aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Von pkadmin|2024-04-02T16:57:19+02:002. April 2024|Begrifflichkeiten|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: pkadmin Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
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