Schaden­­gutachten

Schadengutachten

Ein unverschuldeter Unfall — und jetzt?

Auto zu fahren, ist Teil unseres Alltags, beruflich wie privat. Doch leider können Kraftfahrzeuge auch unverschuldet in Unfälle verwickelt werden, sei es durch Kollisionen, Vandalismus oder Naturereignisse. In solchen Fällen ist es wichtig, den entstandenen Schaden genau zu erfassen, um eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten und das Fahrzeug wieder sicher auf die Straße zu bringen. Hier kommt das Schadengutachten bei Kraftfahrzeugen ins Spiel. Es ist ein wichtiges Instrument, um den Schaden zu dokumentieren, die Reparaturkosten zu ermitteln und rechtliche Ansprüche zu klären.

Wir erstellen Schadengutachten für diese Fahrzeugtypen

  • PKW / LKW / Sattelzüge / Auflieger
  • Elektrofahrzeuge
  • BOS-Fahrzeuge für Rettungsdienst, Polizei, THW und Feuerwehr sowie weitere Hilfsorganisationen
  • Sonderfahrzeuge
  • Behindertengerechte Umbauten
  • Wohnmobile und Wohnwagen

Was ist ein Schadengutachten?

Schadengutachten bei Haftpflichtschäden dienen zur Schadenregulierung von unverschuldeten KFZ-Schäden

Der Gutachter erfasst alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale, um einen umfassenden Eindruck vom Fahrzeug zu gewinnen.
Es werden bereits vorher vorhandene und durch den Unfall entstandene Schäden umfassend dokumentiert. In der Regel schießt der Sachverständige zudem Fotos für die Versicherung.
Das Gutachten listet alle notwendigen Reparaturen auf. Dazu gibt der Gutachter noch eine Einschätzung für die Dauer des Vorgangs ab. Dies ist vor allem wichtig, wenn zum Beispiel Anspruch auf einen Mietwagen für die Ausfallzeit besteht.
Fahrzeugbesichtigungen könne je nach eingetretenem Schaden vor Ort oder in der gewünschten Reparaturwerkstatt durchgeführt werden.
Autos, die einen Unfall gehabt haben, sinken im Wert, selbst wenn alle Schäden fachmännisch behoben wurden. Hier wird, die gesamte Ausstattung des Wagens berücksichtigt, um eine mögliche Wertminderung auch bei unbeschädigten Teilen zu bestimmen.
Der Sachverständige gibt Einschätzung der entstehenden Kosten ab. Außerdem berechnet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
Letztlich wird eine Beurteilung abgegeben, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Falls erforderlich wird der Sachverständige den Restwert des Fahrzeuges ermitteln.

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So sieht’s aus – Einblick in unseren Arbeitsalltag

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Die Vorteile bei unabhängiger KFZ-Sachverständiger

Unsere Vorteile, auf den Punkt gebracht

Kurzfristige Vor-Ort Termine

Über 40 Jahre Erfahrung im KFZ-Schadenbereich

100% unabhängig von der Versicherung

Alles aus einer Hand

… und wenn der Unfall selbst verschuldet ist?

Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall oder bei Teilschuld kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Nämlich dann, wenn die gegnerische Partei anscheinend überzogene Forderungen stellt. Zudem steht es Ihnen frei, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, auch wenn die Gegenseite bereits ein Gutachten hat erstellen lassen.

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